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STEGREGLEMENT

 

Bootsverein Aaretal

 

In diesen Bestimmungen wird auf die weibliche Form «Mieterin, Vermieterin» usw. verzichtet und stattdessen «Mieter, Vermieter» als Oberbegriff verwendet.

 

1. Verwaltung

Der Vorstand vom «Bootsverein Aaretal», nachstehend BVA genannt, ist für den Betrieb, die Verwaltung und den Unterhalt am Bootssteg verantwortlich. Er erlässt Mietverträge, führt die Warteliste, regelt den Zugang sowie alle weiteren Belange, um einen ungestörten Betrieb zu ermöglichen.

 

2. Gebühren

Bei Antritt der Stegnutzung ist eine Kaution fällig. Die Mietkosten sind jährlich geschuldet. Für die Nutzung der Ein- und Auswasserungsrampe können ebenfalls Gebühren erhoben werden. Über die Festlegung der Mietkosten und Gebühren entscheidet der BVA Vorstand.

 

3. Berechtigung für einen Bootsplatz

Bootsplätze werden nur an Aktiv- und Ehrenmitglieder des BVA vermietet. Der Mieter darf nur ein Boot stationieren, welches auf seinen Namen immatrikuliert ist. Er ist verantwortlich, dass sein Boot den Vorschriften der amtlichen Schifffahrtsverordnung entspricht. Mitglieder, welche aus dem BVA austreten oder ausgeschlossen werden, verlieren dadurch auch den Anspruch auf den Stegplatz.

 

4. Änderungen am Steg

Es ist den Mietern untersagt, Änderungen an der Steganlage vorzunehmen. Insbesondere dürfen keine Löcher gebohrt oder andere mechanische Eingriffe vorgenommen werden. Die Begehbarkeit der Steganlage darf nicht durch Materialablage beeinträchtigt werden.

 

5. Haftung

Für Unfälle, Schäden und Stromausfälle übernimmt der Vermieter keine Haftung.

 

6. Elektrischen Anlagen

Veränderungen an den elektrischen Anlagen dürfen nur durch eine vom Vermieter bestimmte Person oder Firma durchgeführt werden und müssen den amtlichen Vorschriften entsprechen.

 

7. Stromverbrauch

Mit dem Stromverbrauch ist sparsam umzugehen. Eine Langzeitnutzung und feste Verkabelung für den Dauergebrauch sind nicht zulässig. Der Betrieb von Heizgeräten ist untersagt. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt Kontrollen durchzuführen.

 

8. Anlegeplätze

Es gibt Anlegeplätze für Boote mit max. 6 Meter bzw. 7.5 Meter Länge. Der BVA Vorstand kann die Länge eines Anlegeplatzes den Bedürfnissen entsprechend ändern.

9. Warteliste

Bei Vollbelegung der Bootsplätze können sich Interessenten auf die Warteliste setzten lassen. Diese wird durch den BVA Vorstand geführt. Die Reihenfolge auf der Warteliste wird durch den Zeitpunkt der Anmeldung bestimmt. Auf der Warteliste werden nur Aktiv- und Ehrenmitglieder des BVA zugelassen. Die Warteliste ist gebührenpflichtig. Die Nichtbezahlung oder die verspätete Zahlung der Gebühr führt zur Löschung vom Wartelisteneintrag. Es besteht generell kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.

Verzichtet ein Mitglied auf der Warteliste auf die Miete eines frei gewordenen Bootsplatzes, wird es auf den letzten Platz der Liste zurückgesetzt.

 

10. Kündigung Mietvertrag

Der Mietvertrag kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vom Mieter oder Vermieter jeweils per 31. Dezember gekündigt werden. Bezahlt der Mieter trotz einmaliger schriftlicher Mahnung den Mietzins nicht, kann der Vermieter den Mietvertrag per sofort auflösen.

 

11. Tod eines Mieters

Verstirbt ein Mieter eines Bootsplatzes, treten die Erben mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag ein. Die Miete endet in diesem Fall sechs Monate nach dem Todestag.

Falls der überlebende Ehepartner oder ein direkter Nachkomme im Zeitpunkt des Todes des Mieters Aktiv- oder Ehrenmitglied des BVA ist, so kann er durch schriftliche Erklärung in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintreten und den Mietvertrag übernehmen. Die Warteliste ist in diesem Fall ausser Kraft gesetzt.

Dieses Stegreglement ist integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Allfällige künftige Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen werden dem Mieter schriftlich bekanntgegeben.

Dieses Reglement ersetzt alle früheren Versionen. Es wird unmittelbar nach Genehmigung durch die Generalversammlung vom 21. März 2023 in Kraft gesetzt.

Schinznach-Dorf, 21. März 2023

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